Wiederaufnahme von Gottesdiensten im Kirchenkreis Bremerhaven ab dem 10. Mai

Pressemitteilung 07. Mai 2020

Ab dem 10. Mai können im Ev.-luth. Kirchenkreis Bremerhaven wieder Gottesdienste gefeiert werden. Grundlage für diese Entscheidung ist die zweite Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus, die der Bremer Senat am 5. Mai verkündet hat. Im Hinblick auf das Hygienekonzept, das im Zusammenhang mit der Verordnung verlangt wird, orientieren die Gemeinden im Kirchenkreis sich an den Handlungsempfehlungen der hannoverschen Landeskirche.

Zu diesen Handlungsempfehlungen zählen folgende zentrale Punkte: Der Zutritt zu den Kirchen wird je nach Größe des Raumes zahlenmäßig begrenzt, um die Einhaltung der Abstandsregel sicherzustellen. Auf Gemeindegesang soll verzichtet werden, da es nach aktuellem Erkenntnisstand beim Singen zu einer hohen Abgabe von Aerosolen und damit zu einer Erhöhung des Infektionsrisikos kommt. Auch auf Abendmahlsfeiern soll verzichtet werden. Weiterhin wird dringend empfohlen, dass alle Teilnehmenden eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Sitzplätze werden so vorbereitet, dass in jede Richtung ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern gewahrt wird. Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können zusammensitzen, soweit dies organisatorisch möglich ist. Der Einlass und das Einnehmen der Plätze wird durch Helferinnen und Helfer unterstützt. Personen mit Krankheitssymptomen wird kein Zutritt gewährt.

So finden am Sonntag, dem 10. Mai, in folgenden Kirchen um 10 Uhr Gottesdienste statt: in der Johanneskirche (10 und 11 Uhr, jeweils max. 29 Plätze), in der Markuskirche (10 und 11 Uhr, jeweils max. 16 Plätze), in der Lukaskirche (max. 38 Plätze), in der Alten Kirche in Lehe (max. 32 Plätze), in der Pauluskirche (max. ca. 30 Plätze), in der Kreuzkirche (max. 50 Plätze), in der Christuskirche (max. ca. 50 Plätze), in der Petruskirche (max. 33 Plätze), in der Auferstehungskirche (max. 27 Plätze) und in der Dionysiuskirche in Wulsdorf (max. 20 Plätze).

Die letzten Gottesdienste im Kirchenkreis fanden am 8. März statt. Danach galt in allen Bundesländern das Verbot der Zusammenkünfte von Menschen in Kirchen und den Räumlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Gemeindezentren. Die Gemeinden setzten seitdem verstärkt auf andere Formen der Verkündigung, die auch nach der Wiederaufnahme der Gottesdienste bis auf Weiteres fortgeführt werden sollen. Im Kirchenkreis Bremerhaven zählen dazu v.a. das Andachtsmaterial zum Konzept „Gottesdienst zeitgleich“, das über die Webseiten des Kirchenkreises und der Gemeinden bereitgestellt wird, sowie Videoandachten, die auf YouTube veröffentlicht werden. Auch die Aktion „Licht der Hoffnung“, die mit Glockenläuten um 19 Uhr zur privaten Andacht zu Hause einlädt, soll bis auf Weiteres fortgeführt werden.