Prädikanten können zukünftig Abendmahlsfeiern leiten

Pressemitteilung 23. April 2014

Landessuperintendent Dr. Brandy beauftragt 20 Frauen und Männer

Stade/Elbe-Weser-Raum. In einem Festgottesdienst am  26. April in der Stader St. Wilhadi-Kirche wird Landessuperintendent Dr. Hans Christian Brandy 20 Frauen und Männer aus dem gesamten Elbe-Weser-Raum damit beauftragen, künftig auch Abendmahlsfeiern als Prädikanten zu leiten. Der Gottesdienst beginnt um 15.00 Uhr. Außer Brandy werden auch die Beauftragten für Lektoren und Prädikanten  im Sprengel Stade, die Pastoren Wilko Hunger (Dorum) und Thomas Bretz-Rieck (Bad Bederkesa) im Gottesdienst mitwirken.

„Ich freue mich, dass wir damit in unserem Sprengel die neue Regelung der Landeskirche zügig umsetzen können“, so Landessuperintendent Brandy. Vor knapp einem Jahr hatten der Bischofsrat und die hannoversche Synode beschlossen, dass künftig auch Prädikantinnen und Prädikanten, die bislang schon mit der freien Wortverkündigung beauftragt waren, nun  selbständig Abendmahlsfeiern leiten dürfen. „Als evangelische Kirche zeigen wir damit, dass auch Ehrenamtliche Verantwortung für die Verkündigung in unserer Kirche tragen. Die Einsetzung des Abendmahls durch speziell geschulte Prädikanten  ist dafür sichtbarer Ausdruck.“

Die 20 Frauen und Männer, die bislang bereits als Prädikanten tätig sind, haben sich in jeweils zwei Ausbildungskursen auf  ihr neues Amt vorbereitet. „Wir haben mit den Teilnehmenden sowohl theologisch zum Abendmahlsverständnis gearbeitet, aber auch ganz praktisch geübt, wie das Abendmahl liturgisch würdig eingesetzt wird“, so Thomas Bretz-Rieck vom Evangelischen Bildungszentrum Bad Bederkesa.

Die neuen Beauftragten kommen aus allen neun Kirchenkreisen des Elbe-Weser-Raums und sind bereit, im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Kirchenkreisen Gottesdienste mit Abendmahlsfeiern zu leiten. Aus Bremerhaven wird die Prädikantin Anke Knischka beauftragt.

In Zukunft werden Personen, die neu als Prädikanten beauftragt werden, neben dem Recht zur öffentlichen Verkündigung immer auch  das Recht zur Leitung von Abendmahlsfeiern erhalten.

Stade, 23. April 2014
Sonja Domröse