Keine neue Kirchensteuer

Nachricht 25. Januar 2014

Keine neue Kirchensteuer!

Informationen zum geänderten Erhebungsverfahren der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) ab 2015

Liebe Gemeindeglieder, zurzeit weisen Banken, Kreditinstitute oder Versicherungen ihre Kunden darauf hin, dass sie die Kirchensteuer auf Kapitalerträge (also zum Beispiel auf Zinsen) ab dem 1. Januar 2015 automatisch einbehalten werden. Dazu möchten wir Ihnen gerne einige Informationen weitergeben:

* Das Wichtigste zuerst: Es geht ausschließlich um die Vereinfachung eines Verfahrens - es gibt keine neue Steuer und keine Steuererhöhung!

* Um welche Steuer geht es?

Es betrifft die Steuer, die für Kapitalerträge, also zum Beispiel für Zinsen von Kapitalvermögen, anfällt. Dabei gibt es einen Freibetrag: Solange die Erträge aus Ihrem Kapital unter 801 Euro (für Alleinstehende) bzw. unter 1602 Euro (für Ehegatten) bleiben, müssen Sie dafür weder Steuer noch Kirchensteuer zahlen. Wenn Sie darüber liegen, fällt eine staatliche Kapitalertragsteuer von 25 Prozent an, auf die die bekannten 9 Prozent Kirchensteuern zu zahlen sind. Zuviel einbehaltene Steuer bekommen Sie über die Einkommensteuererklärung zurück erstattet.

* Um welches Verfahren geht es?

Wenn die Kapitalertragssteuer fällig wird, führen die Banken diese direkt an die Finanzämter ab. Für die Kirchensteuer mussten bisher Sie selbst einen Antrag stellen. Das ist nun NEU! Die Bank bekommt (in verschlüsselter Form) mitgeteilt, dass Sie der evangelischen Kirche angehören. Darauf hin kann die Kirchensteuer für die Landeskirche jetzt automatisiert an die Finanzverwaltung weitergeleitet werden.

* Datenschutz und Einspruchsmöglichkeit

Die Mitarbeiter der Bank können nicht sehen, welcher Religionsgemeinschaft Sie angehören. Wenn Sie trotzdem nicht wollen, dass diese Information an die Bank weitergeleitet wird, können Sie dem Verfahren widersprechen. Sie sind dann verpflichtet, wie bisher im Rahmen der Steuererklärung die entsprechenden Angaben zu machen.

Weitere Informationen:

http://abgeltungssteuer.landeskirche-hannovers.de/
Telefon: 0511-1241-0
E-Mail: Kirchensteuer[at]evlka.de

Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Mitgliedschaft in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers! Was die Kirche mit ihren Einnahmen macht, ist auf der Homepage der Landeskirche einsehbar (http://www.Landeskirche-Hannovers.de, "Positionen" / "Kirche und Geld").