Die evangelische Trauung ist ein "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung". Rechtlich entscheidend ist das Jawort auf dem Standesamt, denn die Ehe, so hat es Martin Luther formuliert, ist ein "weltlich Ding".
Andererseits aber bezeichnet Luther die Ehe aber durchaus als "nicht von Menschen erdichtet oder gestiftet", als einen "Stand, vor Gott angenehm und gesegnet". Deshalb ist es auch in der evangelischen Kirche üblich, einen Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zu feiern. In diesem Gottesdienst legen die beiden Partner ihr Bekenntnis zueinander noch einmal ab - diesmal "vor Gott und der Gemeinde". Und ihnen wird für ihre Ehe der Segen Gottes zugesprochen. Nach diesem Verständnis richtet sich auch der Ablauf der Trauung.
Wer sich kirchlich trauen lassen will, sollte möglichst rechtzeitig im Pfarramt einen Hochzeitstermin vereinbaren - insbesondere, wenn die Trauung in der Haupturlaubszeit stattfinden soll. Die Pastorin/der Pastor wird das Paar dann in zeitlicher Nähe zur geplanten Trauung zu einem Gespräch einladen. Dort werden die Einzelheiten besprochen, der Ablauf des Gottesdienstes, persönliche Wünsche und Vorstellungen können zur Sprache kommen.
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