Kirchenkreissynode

Wenn man sich den Kirchenkreisvorstand als Magistrat vorstellt, dann ist die Kirchenkreissynode die Stadtverordentenversammlung des Kirchenkreises Bremerhaven.
 
Ihre Aufgaben (nach § 23 der Kirchenkreisordnung) :
 

Die Kirchenkreissynode berät und beschließt

  • insbesondere über die Förderung der Arbeit
  • die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden,
  • die übergemeindlichen und gemeinsamen Angelegenheiten
  • die Haushalts- und Stellenpläne für den Kirchenkreis

Sie befasst sich mit Abgaben und Kirchensteuern und nimmt die Rechnungslegung des Kirchenkreisamtes ab. Sie wählt außerdem die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes.

Kirchenkreisvorstand und Superintendentin haben der Kirchenkreissynode regelmäßig über ihre Tätigkeit zu berichten.

Die Mitglieder der Kirchenkreissynode werden überwiegend von den Gemeinden des Kirchenkreises benannt, weitere vom Kirchenkreisvorstand berufen, einige sind „Mitglied kraft Amtes“.

Dabei sollen die ehrenamtlichen Laien die Mehrheit bilden, die Pastoren und Pastorinnen der Gemeinden und die hauptamtlichen Mitarbeiter des Kirchenkreises vertreten sein.

Zur Zeit hat die Kirchenkreissynode insgesamt 49 Mitglieder:

  • 40 Mitglieder sind von den Kirchengemeinden entsandt, davon sind 12 Geistliche 
  •   8 Mitglieder sind vom Kirchenkreisvorstand berufen
  •  Superintendentin gehört qua Amt zur KKS

Zur Organisation ihrer Arbeit wählt die Kirchenkreissynode einen fünfköpfigen Kirchenkreissynodenvorstand.

KKS-Vorstand:

Vorsitzender:
Lars Langhorst
Stellvertretende Vorsitzende:
Manon Veit
Beisitzer:
Annegret Thom, Dominik Stitz, Patrick Mering

Kontakt

Pastor Lars Langhorst
Talstr. 3
27570 Bremerhaven